Das Grundstück befindet sich in einer sehr ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend von Greffern. Die Bebauung richtet sich nach dem gültigen Bebauungsplan der Gemeinde Rheinmünster-Greffern. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO. Die GRZ (Grundflächenzahl) beträgt 0,4, die Gebäudehöhe ist mit 10,50 m festgelegt. Es dürfen 2 Vollgeschosse errichtet werden. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplan ist die offene Bauweise zulässig, d.h. max. 4 WE pro EZ bzw. max. 2 WE pro DHH gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO .