Maklerhonorar:
Das vom Käufer der Immobilie zu zahlende Maklerhonorar beträgt 2,98 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom notariellen Kaufpreis und ist mit Unterzeichnung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Die Courtage wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Jeweils 2,98 % incl. Mehrwertsteuer. Ein qualifizierter Alleinauftrag liegt vor.
Alle Daten in diesem Exposé beruhen auf Angaben des Verkäufers - Die Objektangaben wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Verkäufer-, Anbieter- und Angebotsangaben können wir keine Haftung übernehmen. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Allgemeine Information:
Im Interesse unserer Auftragsgeber, die uns ihr Eigentum anvertraut haben, bitten wir um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Angaben der Anschrift und der Telefonnummer zügig bearbeiten können.
Sehr geehrter Interessent,
durch das europäische Fernabsatzgesetz zum Schutz der Verbraucher sind wir als Makler verpflichtet, den Interessenten auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Für diesen Nachweis ist es unabdingbar, dass Sie bei einem vereinbarten Besichtigungstermin eine Widerrufsbelehrung unterschreiben. Nur mit Ihrer Unterschrift und den ausdrücklichen Wunsch zur sofortigen Erfüllung des Maklervertrages kann die Besichtigung durchgeführt werden.
Selbstverständlich fällt auch weiterhin eine angegebene Maklerprovision nur für den neuen Käufer an. Gebühren für Auslagen werden von uns nicht erhoben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Immobilienring-Nord GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Unser komplettes Angebot finden Sie auf unserer Homepage unter www.immobilienring-nord.de.