Das Objekt befindet sich derzeit in der Zwangsversteigerung. Wir sind von der betreibenden Bank mit der Akquisition von Bietinteressenten zum Zwangsversteigerungstermin beauftragt.
Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 553.000 EUR. Die Bank erklärt sich voraussichtlich bereit, einen Zuschlag schon ab 300.000,00 EUR (unverbindliche Schätzung) zu erteilen.
Um im Termin Gebote abgeben zu können, benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Des weiteren muss Sicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes geleistet werden. Die Sicherheit kann nicht in bar erbracht werden.
Sie kann nur erfolgen durch:
1.bestätigten Landeszentralbankscheck
2.eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstitutes
3.vorherige rechtzeitige Überweisung an die Gerichtskasse.
Diese können über Ihre Hausbank beantragt werden - Bearbeitungsdauer ca. 4-5 Bankarbeitstage.
Ein Energieausweis liegt nicht vor und ist nicht erforderlich: Die Zwangsversteigerung fällt nicht unter die nach den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannten Ausstellungsanlässe Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing. Daher muss bei einer Zwangsversteigerung ein Energieausweis nicht vorgelegt werden.