Das Objekt befindet sich im ersten Obergeschoss und wurde zuletzt Spielhalle genutzt. Früher wurde die Einheit als Kino und Tanzlokal genutzt.
Eine Nutzung unter der Art Vergnügungsstätte ist hier möglich, alles weitere Bedarf einer Nutzungsänderung.
Die Fäche bietet optimale Möglichkeiten für ein Tanzcafé, Kino, Bar, Club oder Ähnliches.
Stellplatznutzung unter Absprache.
Die Sanitäteneinrichtigungen wurden erneuert.
Separate Personalräume inkl. Personaltoilette vorhanden.
Die Nutzfläche beläuft sich auf ca. 254,24qm.
Eine Spielhalle kann hier NICHT mehr betrieben werden!