Die überaus gemütliche und gepflegte Erdgeschosswohnung befindet sich in einem Doppelhaus aus 2013 in einer ruhigen und gehobenen Wohnlage im beschaulichen Ort Bitburg-Stahl..mündend in einer Sackgasse und mit herrlichem Blick rückseitig ins Grüne!
Sie wohnen ebenerdig auf nahezu 75m² Wohnfläche, welche sich aufteilt wie folgt:
- Eingangsbereich
- Wohn- Esszimmer mit Küche (Einbauküche von Möbel Hecker, Neuerburg)
mit Zugang zur überdachten Terrasse und zum Garten
- Schlafzimmer
- Bad-en-suite mit Fenster, Badewanne und Dusche
- Gäste - WC.
Die großzügige Garage bietet viel Raum und beinhaltet neben dem Platz für Ihren PKW eine kleine Werkecke und Wasseranschluss / Waschbecken. Im Spitzboden lagern Sie weitere Dinge, welche Sie im Alltag nicht benötigen.
Vier weitere Stellplätze stehen für Ihre weiteren PKW oder die Ihrer Freunde zur Verfügung.
Ein absolutes Highlight ist der rückseitig gelegene kleine Garten mit Wiesenanteil. Optimal für jeden, der noch ein wenig gärtnern möchte und das Hegen und Pflegen von Pflanzen liebt. Sie genießen von der überdachten Terrasse einen ruhigen Blick in Ihren Garten und darüber hinaus einen Fernblick ins Grüne. Durchatmen und entspannen.
Sie finden, das klingt gut?
Wir sind gerne für Sie da und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter info@suedeifel-immobilien.de.
Freundliche Grüße.
Sabine Zschiesche.
Südeifel-Immobilien e.K.
Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses maßgeschneidertes Finanzierungskonzept mit großem Spielraum, damit Sie Ihre Träume verwirklichen können.
Durch die enge Zusammenarbeit mit regionalen Kreditinstituten können wir Ihnen sowohl günstige Konditionen als auch jede gewünschte Flexibilität, wie zum Beispiel Sondertilgungen bieten. Somit erhalten Sie eine solide monatliche Rückzahlrate.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Daten kann von uns keine Haftung übernommen werden. Eine Weitergabe des Exposés an Dritte bedarf des Einverständnisses des Anbieters.