Bitte beachten Sie, dass es sich um die markierte Grundstückshälfte handelt.
Ein Platz an dem Wohnträume wahr werden!
Die Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan Brühl – "Neue Heimat" vom 20.1.1968. Hier handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet mit § 4 BauNVO Wohngebäude.
Für die Bebauung steht Ihnen ein großzügiges Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus offen. Zulässig sind zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,8. Diese Quotienten können aber – je nach Planung - aufgrund der bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstandsflächen vermutlich nicht ganz erreicht werden.
Wenn Sie nähere Informationen zur Bebauung oder auch eine Vorplanung benötigen, können wir Ihnen gerne weitere Informationen bereitstellen.
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