Objektnummer: 100-1001-0
Grundstück
Das 478,00 m² große Erbbaurechtsgrundstück darf zur Wohnnutzung bebaut werden, laut der Ortsgestaltungssatzung sind nur Steinfassaden (Rotklinker) zulässig. Holzrahmenbauweise ist zulässig, wenn die Fassade verklinkert wird.
Erschließung
Das Grundstück liegt am Holländerdeich und ist über diese Straße auch zu erreichen. Die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Abwasser etc. sind vom Erwerber auf dessen Kosten auf das Grundstück zu verlegen.
Irrtum vorbehalten!