Nur wenige hundert Meter vom Weststrand entfernt, befindet sich die Wohnung in einem attraktiven Backsteinhaus mit nur 9 Wohneinheiten in ruhiger Sackgassenlage. Das Zentrum von Westerland ist ebenfalls in wenigen Gehminuten erreichbar.
Die Besonderheit dieser Wohnung bemerken Sie bereits beim Eintreten in den Flur: Alle Räume sind auf einer Ebene im Erdgeschoss angeordnet, bequem und nicht selbstverständlich bei einer Sylter Ferienimmobilie.
Der großzügige Wohn- und Essbereich mit vollverglastem Erker beherbergt derzeit ein antiquarisches Sofa von 1840 mit passendem Esstisch und gibt diesem wunderbar hellen Raum eine besondere Note.
Die Küche ist im Landhausstil gehalten und bereits komplett für die Ferienvermietung ausgestattet.
Über zwei Seiten erreichen Sie die besonders große Südwest-Terrasse, die von einem schön eingewachsenen Friesenwall eingefasst ist und Ihnen zahlreiche Sonnenstunden bietet.
Das Schlafzimmer ist nach Nordwesten ausgerichtet, ausgestattet mit hochwertigen Tischlereinbauten. Das Badezimmer mit Dusche und großem Fenster ist separat über den Flur zu betreten.
Alle Wohn- und Schlafräume haben einen hochwertigen Eichendielen-Belag erhalten. Die Heizkörper sind vom Tischler mit weißem Holz maßverkleidet.
Im Haus befindet sich ein großzügiger Wellness-Bereich mit finnischer Sauna, Relax-Liegen und Dusche, der allen Hausparteien zugänglich ist und nicht nur an kalten Herbst- und Wintertagen für Entspannung sorgt.
In einem separaten Raum stehen den Eigentümern und Feriengästen eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung, welche gegen Münzeinwurf genutzt werden können.
Ein eigener Pkw-Stellplatz vor dem Haus rundet dieses attraktive Immobilienangebot ab.
Besichtigungen sind in der Regel jederzeit nach Absprache möglich. Im Interesse der Eigentümer bitten wir jedoch um vorherige Abstimmung. Evtl. vorhandene Vermietungsverträge sind vom Käufer zu übernehmen.
*Die ausgeschriebene Wohn-u. Nutzfläche wurde der Wohnflächenberechnung des seinerzeit zuständigen Architekten aus dem Jahr 1996 entnommen. Die Terrasse wurde zu 1/3 angerechnet.
Bei diesem Objekt hat der Verkäufer alleine mit unserem Unternehmen einen Maklervertrag abgeschlossen. Es ist daher nicht vorgesehen, dass der Käufer mit unserem Unternehmen eine eigenständige Provisionsvereinbarung trifft, sofern der Käufer als Verbraucher (§§ 13, 14 BGB) handelt. Der Verkauf des Objektes erfolgt nur an denjenigen, der sich bereit erklärt, einen Teil der vom Verkäufer zugesagten Provision zu übernehmen (maximal 50 %, vgl. §656d BGB). Dieser Anteil beträgt vorliegend 3,57 % inkl. gesetzlich geltender MwSt. bezogen auf den Bruttogesamtkaufpreis.