Charmantes Reihenmittelhaus mit großem Grundstück – ideal für Familien
Objekttyp: Reihenmittelhaus
Baujahr: 1953
Wohnfläche: ca. 130 m²
Grundstück: 590 m²
Zimmer: 5
Bäder: 2
Keller: ja
Modernisierungen: Fenster überwiegend 2007, Heizung 2002
Bezugsfrei: nach Modernisierung
Lage
Das Reihenmittelhaus befindet sich in einer ruhigen Wohngegend in Illingen, Ortsteil Hüttigweiler. Die Pfarrstraße ist eine gewachsene Wohnlage mit guter Anbindung an Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel.
Grundstück und Außenbereich
Mit einer großzügigen Grundstücksfläche von 590 m² bietet das Haus vielfältige Nutzungsmöglichkeiten im Garten. Hier können Sie einen Nutzgarten anlegen, Kinder mit Schaukel und Sandkasten spielen lassen oder gemütliche Grillabende verbringen. Ein praktisches Gartenhaus sorgt für zusätzlichen Stauraum.
Raumaufteilung
Erdgeschoss:
•Flur
•Küche
•Wohnzimmer
•Esszimmer
•Badezimmer
Obergeschoss:
•Flur
•Zwei Schlafzimmer
•Durchgangszimmer (ideal als Ankleide oder Büro)
•Kleines Badezimmer
•Wintergarten
Dachgeschoss:
•Ein weiteres Zimmer (z. B. als Gäste- oder Hobbyraum nutzbar)
Kellergeschoss:
•Waschküche mit Toilette und Waschbecken
•Heizraum
•Werkstatt
•Zusätzlicher Kellerraum mit Fenster (aktuell als Küche genutzt)
Modernisierungsbedarf
Das Haus wurde bereits in einigen Bereichen modernisiert (Fenster größtenteils 2007, Heizung 2002), dennoch sind vor Einzug weitere Renovierungsarbeiten erforderlich.
•Die Leitungssysteme sind altersbedingt zu erneuern.
•Im Kellergeschoss gibt es stellenweise bauzeitbedingt Putz- und Feuchtschäden.
Fazit
Dieses charmante Reihenmittelhaus eignet sich ideal für eine Familie mit Kindern. Mit etwas handwerklichem Geschick kann hier ein schönes, individuelles Zuhause entstehen. Das große Grundstück mit Gartenhaus und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten macht die Immobilie besonders attraktiv.
Die Pfarrstraße in Hüttigweiler liegt in einem festgelegten Sanierungsgebiet. Somit liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine erhöhte Absetzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten vor (§ 7 h EstG). Das bedutet für den Erwerber, daß er Modernisierungskosten steuersparend geltend machen kann. Allerdings muß vor Beginn der Sanierung mit Gemeinde Illingen eine Sanierungsvereinbarung geschlossen werden. Die Gemeinde erteilt hierzu weiterer Auskunft.
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