Die für Bauträger besonders interessante Wohnbau-Teilfläche ist ca. 5.200 m² groß. Die Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgt überwiegend als Wohnbaufläche. Nach der 1980 erlassenen Klarstellungssatzung, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB, befindet sich die Teilfläche mehrheitlich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ketzberg. Die Wohnbau-Teilfläche hat einen Bodenrichtwert in Höhe von EUR 260,- / m² Grundstücksfläche (MD, 550 m² - 600 m², I-II, baureif, erschlossen). Das Teilgrundstück besitzt einen im Jahr 2024 festgestellten Verkehrswert in Höhe von etwa EUR 778.000,-. Dabei wurden Kosten der Gebäudebeseitigung in Höhe von EUR 235.000,- berücksichtigt.
Unmittelbar angrenzend und dahinter liegen zwei potentielle Erweiterungsflächen mit 5.820 m² und 3.932 m². Diese sind heute nicht von der Klarstellungssatzung erfasst. Der Verkehrswert der Teilflächen beträgt EUR 107.000,- bzw. EUR 44.000,-.
Weitere Acker-, Gründland-, Wald- und Wegeflächen mit einem Flächenmaß von etwa EUR 200.000,- können bei Bedarf zusätzlich erworben werden.