Auf dem Grundstück steht noch ein altes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1961. Das voll unterkellerte Haus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem flach geneigten Satteldach. Die Firstrichtung verläuft parallel zur Straße.
Es wurde mit 30 cm starkem Ziegelaußenmauerwerk gebaut. Vom Keller führt eine Außentreppe in den Garten. Die Fenster sind isolierverglaste Holz-Alu-Fenster aus dem Jahr 2007. Das Haus ist noch möbliert und wird ungeräumt übergeben. Es wird von einer Ölzentralheizung aus dem Jahr 1979 beheizt. Das Heizöl wird in einem 5.000 l fassenden Erdtank gelagert, der zuletzt im November 2023 geprüft wurde.
Energetische Pflichtangaben zum Gebäude:
Baujahr 1950 lt. Energieausweis, richtig dürfte1961sein,
Energieverbrauchskennwert 579,4 kWh/(m²*a),
Energieeffizienzklasse H,
Energieträger Öl,
Baujahr Wärmeerzeuger 1979
Die Wohnfläche beträgt lt. Baugenehmigung 137 m² ohne Terrasse, der umbaute Raum 614 m³. Eine Garage ist nicht vorhanden.
Wenn Sie sich ein Bild über den Zustand des Hauses machen wollen, machen Sie bitte den virtuellen 360°-Rundgang durch Haus und Grundstück auf unserer Homepage. Gerne erhalten Sie von uns die Bauunterlagen von 1960.
SANIERUNG und/oder NEUBAU? Was darf ich bauen?
Rund 61 Meter Grundstückslänge entlang der Straße geben Raum für viele Gedankenspiele**.
Der für die Bebauung relevante Teil des Grundstücks befindet sich auf dem Plateau entlang der Straße. Die Erschließung über die Nord-Ost-Seite ist die Ideal-Konstellation für eine Bebauung, ermöglicht sie doch Terrassen und Gärten mit optimaler Besonnung und in diesem Fall auch Ausblick über die gesamte Grundstücksbreite.
Dieser Teil des Grundstücks liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, sondern im Bereich des §34 BauGB. Die Bebauung muss in die Umgebung passen und diese ist vielfältig bebaut.
Näheres dazu im Exposé auf unserer Homepage.