Hinweis zur Provision: Die Vorschriften zur Verteilung der Makler-Provision (§ 656c BGB) sehen bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser vor, dass sich Verkäufer und Käufer gegenüber dem Makler zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichten, wenn wir für beide Seiten tätig werden.
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Alle Angaben wurden nach besten Wissen erstellt, und beruhen auf den Angaben des Verkäufers. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Grundrisse dienen der Visualisierung und sind nicht maßstabsgetreu.