Das 1.108 m² große, östlich ausgerichtete Grundstück, kann gemäß § 34 BGB bebaut werden. Die Straßenfront des Grundstücks beträgt ca. 20 m, die Grundstückstiefe ca. 56 m.
Hierzu heißt es im Gesetzestext: "Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist."
Demnach wäre eine Bebauung im vorderen Grundstücksteil mit ca. 110 m² Grundfläche möglich.
Bei Teilung des Gesamtgrundstückes in zwei gleich große Teile, erscheint eine Bebauung im hinteren Grundstücksteil mit ca. 100 m² Grundfläche möglich.
In Abhängigkeit von dem jeweils gewählten Haustyp sollte auch eine zweigeschossige Bauweise realisiert werden können.
Zu beachten sind die Stellplatzsatzung und die Baumschutzsatzung von Blankenfelde-Mahlow.
Straßenseitig befindet sich auf dem Grundstück ein kleiner Bungalow mit Garage, die abzureißen wären. Die Kosten für den Abriss trägt der Käufer.
Es besteht auch die Möglichkeit des Erwerbes nur der vorderen, oder nur der hinteren Grundstücksteilfläche. Die beiden Grundstücksteilflächen sind jeweils ca. 554 qm groß und können zu einem Preis von jeweils 199.000,00 Euro, jeweils zuzüglich 7,14% Maklerprovision, erworben werden.