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Objektnummer: 90091272-1163185 | SIP-ID: BPI 9380

Historische Bonbonfabrik!

Objektansicht - Halle in 01257 Dresden mit 2900m² mieten
Objektansicht - Halle in 01257 Dresden mit 2900m² mieten
Innenansicht (vor Sanierung) - Halle in 01257 Dresden mit 2900m² mieten
Innenansicht (vor Sanierung) - Halle in 01257 Dresden mit 2900m² mieten
Werkstatt - Halle in 01257 Dresden mit 2900m² mieten
Nettokaltmiete

auf Anfrage

Gesamtfläche

2900 m²

Philipp Hennig
Philipp Hennig

Preise und Kosten

Nebenkosten
2,30 €

Lage

Straße nicht freigegeben
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Das Objekt befindet im Südosten der Stadt im Stadtteil Dresden-Niedersedlitz. Fußläufig sind Sie in wenigen Minuten am S-Bahnhof Niedersedlitz. Von dort sind es ca. 12 Minuten bis in das Stadtzentrum bzw. ebenfalls ca. 12 Minuten bis nach Pirna. Mit dem Auto erreichen Sie unkompliziert die B 172 und können sich dort entscheiden zwischen interessanter Landstraße und schneller Bundesautobahn.

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01257 Dresden

Objektbeschreibung

In den nächsten Monaten wird die historische Emerka Bonbons- und Schokoladenfabrik grundlegend saniert.

Zur Anmietung steht eine Gewerbefläche von ca. 2.900 m².

Die Außenfläche beträgt ca. 1.773 m².

PKW-Stellplätze können im Hof angemietet werden.

Ausstattung

Stellplatzart: Freiplatz
Ausstattung Werkstatt:
- Betonfußboden
- Lastenaufzug

Ausstattung Büro:
- gehobener Bürostandard
- Einbauküche möglich
- Innenausbau nach Mieterwunsch
- außenliegender Sonnenschutz
- Fußbodenheizung
- Brüstungskanäle für Datenverkabelung

Objektdaten

PLZ
01257
Ort
Dresden
Gesamtfläche
2900 m²
Lagerfläche
2900 m²
Teilbar ab
552
Denkmalgeschützt
ja

Zustand und Energieausweis

Zustand
Neuwertig

Weitere Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig

Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden

Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40

info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de

Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

Anbieterinformationen

Wir arbeiten mit leistungsstarken Partnern zusammen
Philipp Hennig