Verfügbarkeit nach Absprache
- weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage
Geldwäsche
Der Immobilienmakler ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Haftung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Eigentümer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird daher vom Makler nicht übernommen.
Verkäuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis, verdient und fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen (§656c BGB)