Die Immobilie ist nach dem WEG geteilt, eine Hausverwaltung/ Hausgeldzahlung gibt es nicht.
Das Gesamtgrundstück ist nach WEG geteilt, rechtlich gesehen bildet die angebotene Immobilie noch eine Einheit mit Grundstück I und besitzt einen Miteigentumsanteil von 1001/1741. In der aktuell in Vorbereitung befindlichen Teilungserklärung ist Miteigentumsanteil der zu veräußernden Immobilie von 509 /1741 vorgesehen. Eine endgültige Teilungserklärung, mit dazugehörigem Aufteilungsplan, kann bereits zur Verfügung gestellt werden und liegt dem Grundbuch zur Eintragung vor.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.