Baugrundstück in exponierter Lage des Ortes
Rechtsgültiger B-Plan mit GFZ 0,5 und GRZ 0,3 sowie offenen Bauweise mit I-geschossiger Bauweise, Sattel- und Walmdach mit roten Ziegeln.
Weitere Details nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde.
Einzel-, Doppel- oder auch Mehrfamilienhäuser zugelassen.
max. talseitige Außenwandhöhe 6,50 m.
(alle Angaben vorbehaltlich behördlicher Auflagen und Änderungen)