- 2022 frisch renoviert
- Schöne Galerie
- Verglaster Balkon
- Maisonette-Wohnung
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Exklusiv wohnen in Deutschlands größtem Gründerzeitindustriedenkmal! Diese wundervolle 2-Zimmer Maisonettewohnung erstreckt sich über 64 m² und lässt keine Wünsche offen. Im unteren Teil der Wohnung befinden sich neben der Küche auch das Wohnzimmer und Herzstück der Wohnung. Mit seinen ca. 6 Meter hohen Decken und dem unverkennbaren, großen Industriefenstern fällt besonders viel Licht ein und lässt die Wohnung erstrahlen. Im oberen Teil der Wohnung befindet sich eine wundervolle Galerie mit schönem Ausblick, Badezimmer mit Badewanne und das Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon mit Blick in den grünen Innenhof.
Das unverwechselbare Gebäude der Buntgarnwerke entstand zwischen 1887 und 1895. Grund für den Bau war der an Bedeutung zunehmende Handel in Leipzig. Schon der erste Eindruck des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudekomplexes vermittelt den Prunk und das Prestige des damaligen Industriepalastes. Einen hohen Wiedererkennungswert weist vor allem die Klinkerfassade auf, die sich in einer äußerst attraktiven roten Backsteinarchitektur mit dekorativen hellen Natursteingliederungen zeigt. Ebenso bestimmend ist die zweigeschossige Brücke aus Glas und Eisen, welche die Gebäude auf beiden Seiten der weißen Elster verbindet. Heute beherbergen die Buntgarnwerke am Ufer der Weißen Elster zahlreiche Lofts und möblierte Appartements.
Das Haus bietet 2 hauseigene Bootsanlegestellen von welchen aus man direkt "klein Venedig" auf einer der unzähligen Wasserstraßen erkunden kann.
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Kapitalanleger aufgepasst:
Die Wohnung ist seit 2022 an zuverlässige Mieter vermietet und erwirtschaftet eine eine monatliche Kaltmiete inkl. Einbauküche in Höhe von aktuell 640,00 €, welches einer aktuellen IST-Rendite von 3,57% entspricht. Mit vereinbart ist eine Staffelung der Miete, erstmalig ab 1. Mai 2024. Die Staffelung lautet wie folgt:
1. Mai 2024: 660,00 EUR
1. Mai 2025: 680,00 EUR
1. Mai 2026: 700,00 EUR
Das monatliche Hausgeld beträgt insgesamt 373,27 EUR, wovon ca. 122 EUR umlegbar sind. Der restliche Betrag i.H.v. 251,93 EUR teilt sich in die Zuführung für die Instandhaltungsrücklage sowie die nicht umlegbaren Kosten auf.