Es handelt sich um eine Baulücke. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Bebauung nach §34 BauGB möglich: Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
- Art der zulässigen Vollgeschosse: II oder III
- Art der baulichen Nutzung: W - Wohngebiet
- Zulässige Haustypen: Offene Bauweise
- Voll erschlossen
- Bauträgerfrei
* Grundstücksfläche: ca. 692 m²
* Provision: 3,57% Käuferprovision (inkl. MwSt.)