Zur Versteigerung steht ein in zwei Wohnungseigentume aufgeteiltes Haus mit drei Garagen. Das Gebäude wurde ca. 1968 erbaut und später um einen Anbau mit Terrasse auf einer Garage erweitert.
Die Wohneinheit Nr. 1 im Erdgeschoss verfügt auf ca. 100 m² Wohnfläche über 3 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC und Terrasse. Wohneinheit Nr. 2 im Obergeschoss hat ca. 87 m² , verteilt auf 3 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC und einen überdachten Balkon.
Im Keller sind zwei weitere Wohnräume und ein Abstellraum, die zur WE 1 gehören.
Der Versteigerungstermin findet am 27. Mai 2025 um 9:00 Uhr im Amtsgericht Montabaur statt. Der amtliche Verkehrswert wurde festgelegt auf: 126.000 € für die Wohnung im Erdgeschoss und auf 124.000 € für die Wohnung im Obergeschoss.
Das Haus soll im Ganzen (VW 250.000 €) versteigert werden.
Im Rahmen der Versteigerung ist ggf. ein Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes (= 125.000,00 €) möglich!
Wenn Sie an der Versteigerung teilnehmen möchten, brauchen Sie ein solides Finanzierungskonzept. Klären Sie vor dem Versteigerungstermin die Gesamtfinanzierung des Objekts. Sie müssen vor dem Zwangsversteigerungstermin eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes, mindestens jedoch die Kosten des Verfahrens, die im Versteigerungstermin bekannt gegeben werden. Diese muss zum Versteigerungstermin, also in der Regel davor hinterlegt werden. Das geht per vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse, selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder mit einem von Ihrer Bank ausgestellten Verrechnungsscheck. Barzahlung ist ausgeschlossen. Erhalten Sie mit der Versteigerung nicht den Zuschlag, so erhalten Sie die Sicherheitsleistung zurück.
Fragen zur Vorgehensweise beantwortet der zuständige Rechtspfleger.