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Objektnummer: 90091272-1120204 | SIP-ID: 6765

BAUGRUNDSTÜCK (HOCHSTRASSE) IN NEUWEILER - SOFORT BEBAUBAR

Luftaufnahme - Grundstück in 66280 Sulzbach-Neuweiler mit 704m² kaufen
Straßenansicht - Grundstück in 66280 Sulzbach-Neuweiler mit 704m² kaufen
Blick zur Straße - Grundstück in 66280 Sulzbach-Neuweiler mit 704m² kaufen
Blick auf das Grundstück - Grundstück in 66280 Sulzbach-Neuweiler mit 704m² kaufen
Ansprechpartner Ralph Raue  - Grundstück in 66280 Sulzbach-Neuweiler mit 704m² kaufen
Kaufpreis

33.000 €

Grundstücksfläche

704 m²

Adresse

66280 Sulzbach-Neuweiler

Vollständige Adresse beim Anbieter
Ralph Raue
Ralph Raue

Preise und Kosten

Kaufpreis
33.000 €
Courtage Hinweis
2.500 Euro zzgl. 19 % MwSt.

Lage

Straße nicht freigegeben
66280 Sulzbach-Neuweiler
Vollständige Adresse beim Anbieter
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Dieses Grundstück befindet sich in 66280 Sulzbach-Neuweiler. Neuweiler liegt im Städtedreieck St. Ingbert, Sulzbach und Dudweiler. Der idyllisch gelegene Ort ist ringsum von Wald umgeben. Die Verkehrsanbindung ist nach allen Richtungen hin optimal. Die Autobahn A 6 und A 623 sind jeweils in ca. 5-8 Autominuten zu erreichen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist nur ca. 10 Autominuten entfernt. Der Bedarf an Ärzten, Kindergärten, Sportstätten usw. sind ganz in der Nähe gelegen.

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66280 Sulzbach-Neuweiler

Objektbeschreibung

Straßenfront ca. 9,45 Meter.

Laut dem Bauamt Sulzbach ist eine Bebauung gemäß § 34 Baugesetzbuch darstellbar. Darauf zu achten sei, dass das zukünftige Gebäude nur genehmigungsfähig ist, wenn dieses in einer Baulinie, gesehen von der Bestandsbebauung, errichtet wird.

ZUR INFO: § 34 Baugesetzbuch ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplan­gebieten.

"Für viele bebaute Bereiche der Gemeinden existieren keine Bebauungspläne. Trotzdem ist es möglich, in diesen sogenannten "34er-Gebieten" (im Zusammenhang bebaute Gebiete) zu bauen. Eine Bebauung ist zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt. Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zwingend einzuholen. Geregelt ist diese Möglichkeit des Baurechts im § 34 BauGB. Daher auch der Name."

Laut Bauamt Sulzbach wären auch 1-2 Garagen darstellbar. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Garagen in einer Größenordnung von 36 m² Grundfläche verfahrensfrei sind. Werden die Garagen jedoch in der Grundfläche größer, muss ein Bauantrag bei der UBA eingereicht werden.

Zwecks verbindlicher Information über die Bebaubarkeit ist es erforderlich, sich mit dem Bauamt in Sulzbach direkt in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen hierzu eine formelle schriftliche Bauvoranfrage bei den zuständigen Behörden.

Objektdaten

PLZ
66280
Ort
Sulzbach-Neuweiler
Grundstücksfläche
704 m²

Zustand und Energieausweis

Erschließung
unerschlossen

Finanzierung

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Anbieterinformationen

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Ralph Raue