Das schön gelegene ca. 660 m² große Baugrundstück befindet sich in Fahrenzhausen, in einer Gemeinde im Landkreis Freising. Eine Baugenehmigung für ein Doppelhaus liegt vor.
Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bei näherem Interesse sprechen Sie uns gerne an.