Der rechteckige Zuschnitt des Grundstücks (Breite ca. 15 m, Länge ca. 22,8 m) bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten für die Verwirklichung Ihres individuellen Traumhauses. Es überzeugt durch seine ebenerdige Lage und den unverbaubaren Ausblick nach Süden ins Grüne.
Das Umfeld ist äußerst gepflegt, eingebettet in eine ruhige Nebenstraße innerhalb einer 30er Zone. Hier genießen Sie nicht nur Privatsphäre, sondern auch eine harmonische Nachbarschaft.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht. Die Bebaubarkeit richtet sich somit laut § 34 BauGB grundsätzlich nach der umliegenden Bebauung. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.