Objektnummer: 90091272-1094705 | SIP-ID: 1077
Grundstück in beliebter Lage




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Kaufpreis
195.000 €
Grundstücksfläche
595 m²
Adresse
48431 Rheine
Robert Graefe
Robert Graefe
Preise und Kosten
Kaufpreis
Courtage Hinweis
Lage
Straße nicht freigegeben
48431 Rheine
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Das angebotene Grundstück befindet sich im idyllischen Heinrich-Heine-Weg 3, Rheine, 48431, Deutschland. Rheine, eine malerische Stadt im nördlichen Münsterland, besticht durch ihre hervorragende Lage und exzellente Infrastruktur. Der Heinrich-Heine-Weg liegt in einem ruhigen und begehrten Wohngebiet, das sowohl durch seine naturnahe Umgebung als auch durch die kurzen Wege in die Innenstadt überzeugt. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen, die das tägliche Leben komfortabel und angenehm gestalten. Zudem ist die Verkehrsanbindung ausgezeichnet: Die Autobahnen A30 und A31 sind schnell erreichbar, und der Bahnhof Rheine bietet regelmäßige Zugverbindungen in diverse Metropolen. Naturliebhaber schätzen die Nähe zu den Ufern der Ems und den weitläufigen Grünflächen, die zu Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Dieses Grundstück vereint alle Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit den Annehmlichkeiten einer gut angebundenen Infrastruktur – die perfekte Kombination für Ihr zukünftiges Zuhause.
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Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein Grundstück zur Bebauung einer Doppelhaushälfte.
Auf dem Grundstück steht eine abbruchreife Doppelhaushälfte.
Auf dem Grundstück steht eine abbruchreife Doppelhaushälfte.
Ausstattung
Grundstücksgröße: 595m²
Kaufpreis: 195.000 Euro
Kaufpreis: 195.000 Euro
Objektdaten
PLZ
Ort
Grundstücksfläche
Zustand und Energieausweis
Erschließung
Weitere Informationen
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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