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Objektnummer: 90091272-1094675 | SIP-ID: 881

Gepflegte Doppelhaushälfte mit Carport

IMG_2502 - Doppelhaushälfte in 48432 Rheine / Wadelheim mit 113m² kaufen
IMG_2500 - Doppelhaushälfte in 48432 Rheine / Wadelheim mit 113m² kaufen
Kaufpreis

299.000 €

Wohnfläche

113 m²

Grundstücksfläche

241 m²

Adresse

48432 Rheine / Wadelheim

Vollständige Adresse beim Anbieter
Thorsten Achterkamp
Thorsten Achterkamp

Preise und Kosten

Kaufpreis
299.000 €
Courtage Hinweis
3% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Stellplatz Freiplatz
ja

Lage

Straße nicht freigegeben
48432 Rheine / Wadelheim
Vollständige Adresse beim Anbieter
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Rheine -Wadelheim-

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48432 Rheine / Wadelheim

Objektbeschreibung

Schöne Doppelhaushälfte mit Carport.
Diese im Jahr 2010 mit öffentlichen Mitteln erbaute Doppelhaushälfte ist vermietet. Die Mietbindung läuft am
31 .12.2027 aus.

Ausstattung

Heizungsart: Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger: Gas
5 Zimmer auf ca. 113m²
1 Bad mit Wanne, Dusche und WC
1 Gäste WC
1 Hauswirtschaftsraum

Mieteinnahme pro Jahr: 7.044 Euro



Kaufpreis: 299.000 Euro

Objektdaten

PLZ
48432
Ort
Rheine / Wadelheim
Wohnfläche
113 m²
Grundstücksfläche
241 m²
Anzahl Zimmer
5
Anzahl Schlafzimmer
4
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Stellplätze
2

Zustand und Energieausweis

Baujahr
2010
Zustand
Gepflegt
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Energieverbrauchs-Kennwert
96 kWh/(m²*a)
Mit Warmwasser
ja
Primärenergieträger
GAS
Effizienzklasse
C
Wesentlicher Energieträger
Gas
Farbspektrum
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
96 kWh/(m²·a)
0255075100125150175200225250+
Angaben in kWh/(m²·a)

Weitere Informationen

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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