125 / 1.000stel
Verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten
3-Zimmer-Wohnung mit Gartenanteil im Erdgeschoss sowie Kellerraum im Untergeschoss mit der gleichen Nummer mit einer Gesamtgröße von 84,95 m².
Der Wohnung Nr. 2 wurde das Sondernutzungsrecht am KFZ-Stellplatz Nr. 5 zugeordnet.
Wohngeld 393,00 € setzt sich wie folgt zusammen:
monatliche Betriebskostenvorauszahlung (umlagefähig) = 237,00 €
monatliche Vorauszahlung der Instandhaltungsrücklage,
Verwaltergebühr, etc. (nicht umlagefähig) = 156,00 €
Gesamtbetrag monatliche Hausgeldzahlung = 393,00 €