Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zur Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche übernommen werden.
Die Eintragungsurkunden 688/05, 311/06, 307/10 und 533/10 liegen nicht vor, da kein Sondernutzungsrecht besteht.