Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen vollständige Unterlagen zu der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche übernommen werden. Bei der angegebenen Wohnfläche handelt es sich um die Gesamtfläche des Hauses.