Die im Grundbuch in Abt.II eingetragene Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts muß übernommen werden.
Alle anderen Eintragungen (Nießbrauch, Auflassungsvormerkung) werden gelöscht.
Ein baugenehmigter Ausbau / Änderung des Hauses erfolgte 1999/2000.
Hierbei wurden alle Leitungen (Elektrik, Wasserltg.) erneuert.
Ebenfalls baugenehmigt wurde die Haustürüberdachung (ca. 1975) sowie die Fensteränderung im OG (ca. 1969).
Zum Ursprungsbaujahr, dem Umbau des ehemaligen Stalles zur heutigen Küche, Gäste-WC und Flur mit Zugang zum Garten erfolgt noch eine Bauakteneinsicht.
Die Bewilligungen zu den Eintragungen im Grundbuch Abt.II sind beantragt.
Alle Ergebnisse werden entsprechend in den Unterlagen ergänzt.
Ein Abgleich mit dem aktuellen Grundriss zur Baugenehmigung ist erfolgt. Einzige Änderung ist die Lage der Gasheizung, die im Abstellraum im DG anstelle des Schuppens hinter der Küche eingebaut wurde. Somit bleibt der Schuppen im Garten als sinnvolle Abstellmöglichkeit für Geräte etc.