Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr, zu Grundrissen und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, der angegebenen Wohnfläche und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
Die Erschließungskosten an der Lahnstraße (Garagenlage) sind noch nicht abgerechnet.