Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, die Baurechtmäßigkeit und die angegebene Wohnfläche übernommen werden. Eine entsprechende Negativbescheinigung der Stadt Bochum liegt vor.