Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zu dem Baujahr, Grundrissen und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche, Baurechtmäßigkeit und dem Baujahr übernommen werden.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass im hinteren Bereich des Grundstücks ein weiteres Gebäude errichtet werden kann.