Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr, zur Wohnflächenberechnung und zu den Grundrissen vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, für die angegebene Wohnfläche, die Grundrisse und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
Die Wohnung im Erdgeschoss ist derzeit bewohnt und wird freigezogen.
Das Dachgeschoss ist für eine Nettokaltmiete in Höhe von 330,00 € seit dem Jahr 2014 vermietet.