Dem Eigentümer liegen keine vollständigen Unterlagen zu der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche übernommen werden. Die angegebene Nutzfläche bezieht sich auf die Räumlichkeiten im Keller. Die angegebene Grundstücksfläche beinhaltet ca. 22m² gemeinschaftliche Zuwegungsflächen.