Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen vollständige Unterlagen zu Grundrissen und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche übernommen werden. Auf Wunsch der Mieter wurden keine Innenaufnahmen der vermieteten Einheiten getätigt.