Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zur Wohnflächenberechnung und zu den Grundrissen vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche und die Grundrisse übernommen werden.
Die Grundrisse im Exposé dienen lediglich zur Orientierung.