Dem Eigentümer liegen keine Unterlagen zum Baujahr und zur Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, der angegebenen Wohnfläche und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
Sollten Sie baugenehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen vornehmen wollen, empfehlen wir diese vor Kauf der Immobilie mit dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum zu besprechen, da sich