Die Sollmieten wurden anhand des Mietspiegels für Gelsenkirchen berechnet. Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zu Grundrissen, dem Baujahr und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.