Dem Eigentümer liegen keine vollständigen Unterlagen zum Baujahr und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, die Wohnfläche und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden. Die Bauakte ist bereits beim technischen Rathaus angefordert. Die entsprechenden Unterlagen stellen wir Ihnen gerne mit den weiteren Objektunterlagen zur Verfügung.