Der tatsächliche Gasverbrauch lag im vergangenen Jahr bei 24.729 kWh und fällt damit deutlich geringer aus als im Bedarfsausweis ausgewiesen. Gerne stellen wir Ihnen die letzten Heizkostenabrechnungen zur Verfügung.
Dem Eigentümer liegen keine vollständigen Unterlagen zu der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche, dem Baujahr übernommen werden.