Dem Eigentümer liegen keine vollständigen Unterlagen zu der Wohnflächenberechnung und
dem Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche, das Bau-
jahr und die Baurechtmäßigkeit übernommen werden. Die angegebene Wohnfläche ergibt sich
aus der Teilungserklärung.