Für den Verkauf ist die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers erforderlich, daher kann es zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen.
Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zur Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche übernommen werden.