Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr und zur Wohnfläche vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, die Baurechtmäßigkeit und zur Wohnfläche übernommen werden. Bei den vermieteten Wohneinheiten wurde, aufgrund der Sicherung der jeweiligen Privatsphäre, kein virtueller Rundgang erstellt. Die Nettokaltmieteinnahmen können