Dem Eigentümer liegen keine Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat bisher keine Bauakteneinsicht stattgefunden. Sobald die Unterlagen vorliegen, werden diese nachgereicht.
Die Nebenkostenabrechnung für 2021 ist z.Zt. in Bearbeitung