In der angegebenen Wohnfläche ist die im Spitzboden vorhandene Nutzfläche von ca. 12m² bereits inbegriffen.
Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr, der Baurechtmäßigkeit und der angegebenen Wohnfläche übernommen werden.