Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zu dem Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr übernommen werden.
Die Eintragungen in Abteilung II im Grundbuch stehen nicht im Wohnungsgrundbuch, sondern im Grundbuch für die gemeinschaftlichen Flächen. Die Bezugsurkunden zu den Rechten an den KFZ Einstellplätzen wurden nicht angefordert und nicht eingesehen, da hier kein Stellplatz zugeordnet ist.
Die erste Dienstbarkeit in Abteilung II ist ein Recht zum Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Transformatorenstation, verbunden mit dem Recht zum Legen, Unterhalten, Betreiben und Entfernen von Stromversorgungsleitungen.
Die zweite-sechste Dienstbarkeit in Abteilung II ist ein Recht zum Errichten, Betreiben und Unterhalten einer 10-kv-Fertigstation, verbunden mit dem Recht zum Legen, Betreiben und Unterhalten und Entfernen von Stromversorgungsleitungen.