Da der Grundstückseigentümer zugleich Erbbauberechtigter ist, erlischt das Erbbaurecht.
Von der Gesamtgrundstücksflächenangabe im Exposé entfallen 247 m² auf Gebäude- und Freiflächen sowie 48 m² auf die anteiligen Garagenhofflächen. Hier befindet sich die Garage.
Die angegebene "Nutzfläche" bezieht sich auf den wohnraumähnlich ausgebauten Raum im Kellergeschoss, der in der Zimmeranzahl des Exposés berücksichtigt ist.