Bei der vorhandenen Baulast handelt es sich um eine Baulast für Abstandsflächen, Zuwegungen, Sicherung gemeinsamer Bauteile, Anbauverpflichtungen und Stellplätze.
Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zu Grundrissen, dem Baujahr, der Bebaubarkeit des Grundstückes und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche, dem Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.