Die Angabe zum Hausgeld ist der Gesamtbetrag für die Wohnung UND die Tiefgarage. Die Tiefgarage befindet sich auf einem Erbbaugrundstück. Für den Verkauf ist die Zustimmung der Erbbaurechtsgeber erforderlich, daher kann es zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen - dies gilt nur für die Tiefgarage, NICHT für die Wohnung. Schauen Sie sich VOR Vereinbarung eines Besichtigungstermins den virtuellen Rundgang an und verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von der Lage. Auf Anfrage können wir Ihnen ergänzend zum Exposé noch die weiteren verfügbaren Unterlagen per Downloadlink zur Verfügung stellen.