Das angegebene Baujahr im Energieausweis weicht von dem Baujahr der Rohbauabnahmebescheinigung ab. Die Angabe im Exposé bezieht sich auf das Baujahr der Rohbauabnahmebescheinigung.
Die Bezugsurkunden bezüglich der Eintragungen in Abteilung II Nr. 1, 2, 3 und 4 befinden sich weder beim Amtsgericht Bochum noch im Landesarchiv in Münster.